Fixed Desk
Geschäftsbedingungen und Konditionen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND KONDITIONEN DER FUNKHAUS CREATIVE GMBH
§ 1 ALLGEMEINES
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Funkhaus Creative GmbH, nachfolgend funkhaus, die diese gegenüber ihren Kunden / Vertragspartnern erbringt. Geschäftsbedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche, schriftliche Bestätigung durch funkhaus keine Geltung.
(2) Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden als auch an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen, beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 LEISTUNGSBESCHREIBUNG
(1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von funkhaus ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen, ausgestattet mit Tisch, Stuhl und Stromanschluss einschließlich Zugang zum Internet mittels WLAN sowie der Bereitstellung von Seminar- und Konferenzräumen und Briefkästen im Rahmen der angebotenen Tarife: Day Pass, CLUB Pass, PRO Pass sowie FIXED Desk Membership. funkhaus erbringt darüber hinaus weitere, im Zusammenhang mit den bereits genannten Angeboten stehende Servicedienstleistungen, wie z.B. die Vermietung von Technik- und Equipment für Veranstaltungen.
(2) Je nach gewählter Membership ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder bestimmte Zeit beschränkt. Folgende Tarife werden derzeit angeboten:
(2.1.) DAY PASS: 1 Tag Nutzungsberechtigung an wechselnden Arbeitsplätzen nach Verfügbarkeit inklusive Internetnutzung (WLAN) im Rahmen der Öffnungszeiten.
(2.2.) CLUB PASS: 5 Tage monatliche Nutzungsberechtigung an wechselnden Arbeitsplätzen nach Verfügbarkeit inklusive Internetnutzung (WLAN) im Rahmen der Öffnungszeiten.
(2.3.) PRO PASS: 10 Tage monatliche Nutzungsberechtigung an wechselnden Arbeitsplätzen inklusive Internetnutzung (WLAN).
(2.4.) FIXED DESK MEMBERSHIP: Ganzmonatige Nutzungsberechtigung eines festen Arbeitsplatzes inklusive Schließfach, unbegrenzter Internetnutzung (WLAN), Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen und 2 kostenfreien Stunden Meetingraumnutzung pro Tag.
(3) Weitere Serviceleistungen sind:
(3.1.) Das kostenfreie Kopieren und Ausdrucken von Schwarzweiß-Dokumenten (DIN A4) in unbegrenzter Anzahl.
(3.2.) Die Durchführung von Veranstaltungen und die Vermietung von Veranstaltungstechnik.
(3.3.) Bereitstellung von Kaffee und Tee nach Verfügbarkeit und im regulären Konsumverhalten.
(4) Der Kunde hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.
(5) Die Arbeitsplätze dürfen durch den Kunden nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von funkhaus.
§ 3 ZUGANGSBEDINGUNGEN UND VERHALTENSREGELN
(1) Der Zugang zum funkhaus ist für die Kunden während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag, 8-19 Uhr) möglich.
(2) Kunden mit FIXED DESK Membership erhalten einen Schlüssel für den 24/7-Zugang.
(3) Das funkhaus ist berechtigt, im Falle eines schuldhaften Zahlungsverzuges des Kunden, den Zutritt zum Büroarbeitsplatz zu verweigern und den Zugang zu sperren.
(4) Die Leistungen erbringt das funkhaus für die jeweiligen Nutzer personenbezogen. Diese können nicht übertragen werden. Gäste haben grundsätzlich keinen Zugang zum funkhaus, es sei denn, sie sind im Rahmen einer Meetingraumbuchung angemeldet.
§ 4 ANMELDUNG DER KUNDEN
funkhaus betreibt die Homepage mit der Möglichkeit von Onlinebuchungen. Kunden von funkhaus, die einen Nutzervertrag online abschließen wollen, können sich direkt registrieren. Die Anmeldung erfolgt ohne zusätzliche Gebühr. Bei der Anmeldung wählt der Kunde einen Nutzernamen und ein Passwort. Der Nutzername darf keine Rechte Dritter verletzen, sowie nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Der Kunde wird sein Passwort geheim halten. Die bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt wiederzugeben. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist der Kunde verpflichtet, die Änderungen gegenüber funkhaus unverzüglich mitzuteilen.
§ 5 VERTRAGSSCHLUSS
(1) Mit der Buchung durch den Kunden kommt ein Vertrag mit funkhaus entsprechend dem vom Kunden gewählten Tarif zustande.
(2) Der Vertragsschluss erfolgt schriftlich oder über das Online-Buchungsverfahren. Bei der Onlinebuchung beauftragt der Kunde funkhaus verbindlich mit Anklicken des Buttons „Jetzt buchen." Vor der Auftragserteilung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „Ich akzeptiere die funkhaus Geschäftsbedingungen und Konditionen" diese Geschäftsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Mit der Buchung sichert der Kunde zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind.
(3) Ein Nutzervertrag zwischen dem Kunden und funkhaus kommt erst durch Abgabe einer Annahmeerklärung / Buchungsbestätigung durch funkhaus zustande. Diese kann schriftlich oder per Email erfolgen. funkhaus wird die Annahmeerklärung innerhalb von 48 Stunden abgeben bzw. die Buchung bestätigen.
§ 6 TARIFE UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN
(1) Alle Preise von funkhaus sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Die aktuellen Preise betragen:
- Day Pass: 25,00 EUR
- Club Pass (5 Tage im Monat): 90,00 EUR
- Pro Pass (10 Tage im Monat): 160,00 EUR
- Fixed Desk: 310,00 EUR
- Meeting Space: 20,00 EUR pro Stunde (bis 4 Stunden), ab der 5. Stunde 15,00 EUR pro Stunde
(2) Der Kunde ermächtigt funkhaus zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per Lastschrift oder Kreditkarte. Der Kunde kann die erteilte Einziehungsermächtigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Geschäftskunden können in Absprache mit funkhaus auch per Rechnung bezahlen. Barzahlung ist nicht möglich.
(3) Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die funkhaus infolge der Nichteinlösung der Lastschrift oder aufgrund eines Widerspruchs entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
(4) Die Zahlung ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Soweit die Zahlung monatlich zu leisten ist, ist diese jeweils am Monatsersten fällig. Da es sich um gleitende Verträge handelt, ist der Monatserste dabei jeweils der Tag, der nummerisch dem Tag des Vertragsschlusses entspricht.
(5) funkhaus wird offene Zahlungen des Kunden in den folgenden Mahnstufen anmahnen:
Erste Stufe: 14 Tage nach Rechnungsdatum / Fälligkeit
Zweite Stufe: 28 Tage nach Rechnungsdatum / Fälligkeit (bzw. 14 Tage nach erster Mahnung)
Dritte Stufe: 40 Tage nach Rechnungsdatum / Fälligkeit (bzw. 12 Tage nach der zweiten Mahnung)
§ 7 DATENSCHUTZ
(1) funkhaus wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.
(2) Der Kunde wird mit der gesondert vom funkhaus zur Verfügung gestellten Datenschutzerklärung sein Einverständnis für die, für die Vertragsdurchführung notwendige Nutzung der Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erklären.
§ 8 KÜNDIGUNGEN
(1) Beide Parteien können das Vertragsverhältnis zur vertraglich vorgesehenen Frist ohne Angabe von Gründen kündigen. Club Pass Verträge können mit einer Frist von 14 Tagen und Pro Pass sowie Fixed Desk Memberships mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Für Fixed Desk Memberships gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten. Für den Fall, dass die Fristen überschritten werden, verlängert sich der Vertrag um jeweils einen weiteren Monat.
§ 9 VERTRAGSDURCHFÜHRUNG
(1) Der Kunde ist im Rahmen der FIXED DESK MEMBERSHIP berechtigt, eigene Einrichtungsgegenstände, insbesondere technische Peripherie wie Monitore, Tastaturen und Mäuse nach Abstimmung mit funkhaus am Arbeitsplatz zu nutzen.
(2) Der Kunde hat zur Kenntnis genommen, dass sich alle Arbeitsplätze, einschließlich der Fixed Desk Memberships, in einem Großraumbüro befinden.
(3) Die Untervermietung an Dritte ist ausgeschlossen. Eine erworbene Membership gilt nur für den Erwerber und darf nicht von weiteren Personen genutzt werden.
(4) (Technische) Veränderungen an den Arbeitsplätzen, die nicht in die Bausubstanz eingreifen, Um- und Einbauten, Installationen, Veränderungen der Beleuchtungsanlagen sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch funkhaus durch den Kunden auf dessen Kosten zulässig. Auf Verlangen von funkhaus ist der Kunde zur völligen fachgerechten Wiederherstellung des Arbeitsplatzes spätestens bei Rückgabe verpflichtet.
(5) funkhaus darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit dem Kunden, vornehmen.
(6) funkhaus stellt in den Meetingräumen folgende technische Ausstattung zur Verfügung:
- Meeting Owl (Hybrides Kamerasystem)
- 4K Screen
- Airplay und Apple TV
- Whiteboard mit Stiften und Magneten
Die Geräte werden regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit getestet und gewartet. Mit den technischen Gegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede Beschädigung wird dem Kunden berechnet.
§ 10 NUTZUNGSVERHALTEN IM INTERNET
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen, und ggfs. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren und einzuhalten; insbesondere die deutschen Gesetze auch im Datenverkehr über funkhaus einzuhalten und Gesetzesverstöße an funkhaus zu melden. Der Kunde allein ist verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung.
(2) Der Kunde unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik oder Filmen ist strengstens untersagt. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung, die zu einem Schaden von funkhaus führt, hat der Kunde funkhaus diesen Schaden zu ersetzen.
§ 11 GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG
(1) Der Kunde hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und die angemieteten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. In diesem Zusammenhang haftet das funkhaus gegenüber dem Kunden nicht für den Verlust von durch den Kunden eingebrachten Sachen bei Diebstahl oder im Falle des sonstigen Abhandenkommens.
(2) Der Kunde verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. funkhaus übernimmt gegenüber dem Kunden bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes.
(3) In allen Fällen, in denen funkhaus im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet funkhaus nur, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt.
§ 12 BEENDIGUNG DES NUTZUNGSVERHÄLTNISSES
(1) Der Kunde hat Einrichtungs- und technische Gegenstände (Stuhl, Tisch, Monitore, Kücheneinrichtungen, etc.) pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand, gereinigt an funkhaus zurück zu geben. Schäden hieran oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind funkhaus vollumfänglich vom Kunden zu ersetzen.
(2) Der Kunde hat sämtliche, auch die von ihm selbst beschafften Schlüssel und Zugangskarten an funkhaus zurück zu geben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann funkhaus die Arbeitsplätze öffnen und reinigen. Zurückgelassene Gegenstände kann funkhaus auf Kosten des Kunden einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden.
(3) Gibt der Kunde den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig heraus, haftet er funkhaus für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch, wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgelts hinausgehen.
§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
(2) funkhaus behält es sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn dies ist für den Kunden nicht zumutbar. funkhaus wird die Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Der Gerichtsstand ist der Sitz von funkhaus in Rostock.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden.
Stand der AGB: 28.11.2024
Funkhaus Creative GmbH
Strandstraße 91
18055 Rostock
Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen
Cobot ist die Web-Plattform, über die funkhaus diese Website bereitstellt.
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